Resolution zur Novellierung des Sparkassenrechts in NRW

Ratsfraktion

SPD initiiert Resoutionsverabschiedung

Die nachfolgende Resolution soll als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler eingebracht werden.

Nachfolgend der Wortlaut der Resolution:

Der Rat der Stadt Eschweiler fordert den Landtag auf, das Drei-Säulen-System aus privaten Banken, Genossenschaftsbanken und ausschließlich öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu erhalten. Begründung: 1. Das Modell der dezentralen, selbständigen öffentlich-rechtlichen Sparkasse in kommunaler Trägerschaft hat sich bewährt und erweist sich nach wie vor als modern und unverzichtbar im Nebeneinander mit den Genossenschaftsbanken und privaten Geschäftsbanken. 2. Das aktuelle Sparkassengesetz NRW entspricht den Anforderungen des europäischen Rechts in vollem Umfang. Weitere Änderungen des Sparkassenrechts sind mit Blick auf das Europarecht nicht geboten. 3. Die im Sparkassengesetz verankerte Organisationsform der Sparkassen als rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts in kommunaler Trägerschaft ist Voraussetzung für einen funktionierenden, allen Teilen der Bevölkerung, den mittelständischen Unternehmen und der öffentlichen Hand zugute kommenden Wettbewerb der drei Gruppen des deutschen Kreditgewerbes. Kommunal gebundene, dezentrale, aufgaben- und gemeinwohlorientiert arbeitende Sparkassen gewährleisten eine breit fundierte, sozial gerechte und solide getragene wirtschaftliche Entwicklung aller Regionen. 4. Eine Änderung der Rechtsform der Sparkassen und ihrer Strukturen wäre dem Anliegen abträglich, ihre Leistungsfähigkeit weiter zu steigern und eine noch bessere Erfüllung ihres öffentlichen Antrages zu sichern. 5. Es ist falsch zu glauben, eine für privates Kapital oder selbst nur für eine private Minderheitsbeteiligung geöffnete Sparkasse könne wie bisher gemeinwohlorientiert einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Private Investoren sind naturgemäß an attraktiven Renditen interessiert und dürften wenig Gefallen an Unternehmen finden, die wie die heutigen Sparkassen Gewinnmaximierung nicht als ihren vorrangigen Geschäftszweck kennen. Bei privater Beteiligung würde daher ein Zielkonflikt zwischen öffentlichem Auftrag und privatwirtschaftlichem Gewinnstreben programmiert sein. 6. Die Zulassung von Stammkapital bietet gegenüber den Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände und Sparkassenverbände in Nordrhein-Westfalen keinerlei Mehrwert. Die Stärkung der kommunalen Anbindung von Sparkassen oder die Betonung der Eigentümerstellung der Kommunen an ihren Sparkassen wird bereits eine weitgehende Ausschüttungsregelung und die Klarstellungen bei der kommunalen Trägerschaft so wie sie in den Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände und Sparkassenverbände erhalten sind, erreicht. Die Einführung von Stammkapital schafft auch nicht mehr Transparenz, als die Sparkasse den Kommunen, den Kunden und der Öffentlichkeit ohnehin schon bieten. 7. Alle Überlegungen, die eine Zulassung von Stamm-bzw. Trägerkapital vorsehen, sind mit dem Selbstverständnis der kommunalen Sparkassen nicht zu vereinbaren und deshalb endgültig zu beenden. 8. Die Aufhebung der Gemeinnützigkeitsbindung bei der Verwendung von an den Träger ausgeschütteten Teilen des Jahresüberschusses der Sparkasse würde einen Systembruch bedeuten. Die gemeinnützige Verwendung ausgeschütteter Beträge stellt ein prägendes Merkmal der öffentlich-rechtlichen Sparkasse dar. Öffentlicher Antrag der Sparkassen, Gemeinwohlorientierung ihrer Tätigkeit und gemeinnützige Verwendung der ausgeschütteten Gewinne durch den Träger sind sinnfälliger Ausdruck des bürgeschaftlichen Engagements der kommunalen Sparkassen und ihrer Mitverantwortung für die regionale Entwicklung. Ihr Zusammenspiel bedeutet ein Wesensmerkmal der Sparkassen, dass sie von Privat- und Genossenschaftsbanken unterscheidet. 9. Die Aufhebung der Gemeinnützigkeitsbindung würde zu einer erheblichen Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger führen, die in Zukunft das bewährte, allein dem Gemeinwohl verpflichtete öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen gleichsam als eine elementare Säule der kommunalen Daseinsvorsorge in Gefahr sehen müssen. Der Rat der Stadt Eschweiler setzt sich daher ein
  • für den Fortbestand unserer Sparkassen, wie wir sie kennen,
  • gegen strukturelle Veränderungen des Sparkassenrechts und damit
  • gegen Auflockerungen der kommunalen Bindung,
  • gegen eine (Teil-)Privatisierung,
  • gegen die Bildung von Stammkapital, und zwar auch in nicht handelbarer Form,
  • für Ausschüttungen, die zur Erfüllung von gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind
und appeliert an die Landesregierung, bei ihren Überlegungen zu Novellierung des Sparkassengesetzes in Nordrhein-Westfalen an den bewährten Grundprinzipien der kommunalen Sparkassen uneingeschränkt festzuhalten.
[spd-eschweiler.de]
 
 

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