"Die Bank des kleinen Mannes erhalten"

Unterbezirk

Banner: Rüttgers will Sparkassen an den Kragen. SPD im Kreis Aachen bezieht Stellung.

Rüttgers will den Sparkassen an den Kragen

SPD im Kreis Aachen will Benachteiligung der Sparkassen verhindern

Die SPD im Kreis Aachen hat in einer Resolution die Landesregierung aufgefordert, das Drei-Säulen-System aus privaten Banken, Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Sparkassen beizubehalten. Den Plänen der schwarz-gelben Landesregierung erteilte der SPD-Unterbezirksvorstand eine deutliche Absage.

Die Sparkasse ist die Bank des kleinen Mannes. Darum muss sie erhalten bleiben.

Der Arbeitsentwurf des NRW-Finanzministeriums wird in der ausführlichen Resolutionsbegründung behandelt. Die Pläne der Landesregierung sind nicht im Interesse der Bürger.

Der SPD-Unterbezirk Kreis Aachen sieht mit großer Besorgnis die Pläne der NRW-Landesregierung, in die Grund- und Wesensmerkmale der nordrhein-westfälischen Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts in kommunaler Trägerschaft einzugreifen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird aufgefordert, das bewährte Drei-Säulen-System aus privaten Banken, Genossenschaftsbanken und ausschließlich öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu erhalten. Bei einer gesetzlich bestimmten Ausrichtung der Sparkassen nach den Prinzipien privatwirtschaftlicher Institute, sehen wir die Präsenz von Sparkassengeschäftsstellen auch an wirtschaftlich uninteressanten Orten und Stadtteilen, die Förderung von Vereinen, Stiftungen und sozialen Projekten, sowie die Wirtschaftsförderung und letztlich zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet.

Das Finanzministerium NRW hat im Mai 2007 einen Arbeitsentwurf für ein neues Sparkassengesetz NRW (nachfolgend AE SpkG genannt) veröffentlicht. Das neue Sparkassengesetz nimmt die wesentlichen Regelungen der Sparkassenverordnung auf. Der Arbeitsentwurf sieht allerdings ferner Veränderungen vor, die Auswirkungen auf die strategische, operative und geschäftspolitische Ausrichtung der Sparkassen haben, die in den nachfolgend aufgeführten Punkten in Ihrer Konsequenz nicht im Interesse der kommunalen Träger und damit der Bürgerinnen und Bürger sein können:

Grundprinzipien der kommunalen Sparkassen (§ 4 AE SpkG)

Der Arbeitsentwurf sieht vor, dass nordrhein-westfälische Sparkassen nicht mit einer oder mehreren in anderen Bundesländern ansässigen Sparkassen Beteiligungsprojekte eingehen kann, wenn der Sitz des Beteiligungsunternehmens im Gebiet einer anderen Sparkasse liegt bzw. es sich nicht um die in den §§38 und 39 bezeichneten Finanzverbundunternehmen handelt oder ein solches „beeinträchtigt“ wird.

Wir sehen hierin im Wettbewerb eine klare Benachteiligung der nordrhein-westfälischen Sparkassen.

Zulassung von Trägerkapital (§ 7 AE SpkG)

Entgegen der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Sparkassenverbände sieht der AE SpkG vor, nicht fungibles Trägerkapital zuzulassen. Hieraus folgt faktisch die Abkehr von einer bewährten Trägerstruktur, hin zu einer Eigentümerstruktur nach dem Vorbild privater Kapitalgesellschaften. Einlagen des Trägers oder Teile der Sicherheitsrücklage sollen als Trägerkapital berücksichtigt werden. Über die Einführung von Trägerkapital soll der jeweilige Verwaltungsrat mit Zustimmung des Trägers entscheiden. Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass eine Mindestrendite auf das Trägerkapital vorgegeben werden kann. Eine Antwort auf die Frage, wie Trägerkapital auf Mitglieder eines Zweckverbandes verteilt würde, bleibt der Arbeitsentwurf schuldig.

Wir sehen in der Zulassung von Trägerkapital eine Schwächung der Eigentümerfunktion von Kommunen. Einer möglichen späteren Privatisierung von Sparkassen, sehen wir durch die Einführung von Trägerkapital genanntem Stammkapital, auch wenn dieses zunächst nicht übertragbar sein soll, den Weg bereitet. Die Vorgabe einer Mindestrendite auf Trägerkapital könnte von der EU wettbewerbsrechtlich in Frage gestellt werden und den Status der Sparkassen schwächen.

Verwendung des Jahresüberschusses (§ 25 AE SpkG)

Unter Verzicht auf eine Bemessungsgrundlage soll die Trägervertretung auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Ausschüttung entscheiden. Die Verwendung der Ausschüttung soll nicht länger auf gemeinnützige Zwecke beschränkt sein, eine steuerliche Gemeinnützigkeit gem. Abgabenordnung spielt somit keine Rolle mehr. Ausschüttungen können in der Folge vom Träger zukünftig beispielsweise für den Straßenbau oder etwa die Rückführung von Verbindlichkeiten verwendet werden.

Wir sehen in der Entkoppelung der Ausschüttungen von gemeinnützigen Zwecken einen nicht akzeptablen Systemumbruch. Durch HSK-Auflagen könnten zahlreiche Kommunen in NRW gezwungen werden, Sparkassen zur Ausschüttung ganzer Jahresüberschüsse zu zwingen und damit potentiell im Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten in die Handlungsunfähigkeit zu drängen. Die negativen geschäfts- und beschäftigungspolitischen Auswirkungen sind vollkommen unabwägbar. Sparkassen eignen sich nicht zur Konsolidierung von Haushalten. Die Freigabe der Verwendung des Jahresüberschusses unter Nichtbeachtung des öffentlichen Auftrages könnte weiterhin die Europäische Kommission veranlassen, Sparkassen mit Geschäftsbanken gleichzusetzen und der gleichen rechtlichen Bewertung zu unterwerfen.

S-Finanzverbund Nordrhein-Westfalen, Sparkassenzentralbank (§§ 38,39 AE SpkG)

Die bisher vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit von Sparkassen, Sparkassenverbänden und der WestLB AG soll gesetzlich geregelt werden. Die Leitlinien der Geschäftspolitik, ein gemeinsames Liquiditätsmanagement, ein einheitliches Risikomanagement und mehr, sollen verbindlich für die Verbundmitglieder entwickelt und festgelegt werden.

Wir sehen in einem gesetzlich geregelten Zwangsverbund eine Verletzung des Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung. Trägerkommunen hätten zukünftig keine Möglichkeit mehr, die Geschäftspolitik „ihrer“ örtlichen Sparkasse auf die Bedarfe, Belange und Besonderheiten vor Ort eigenverantwortlich zu gestalten. Die Auswirkungen beispielsweise auf die örtliche Wirtschaftsförderung sind unvorhersehbaren Ausmaßes.

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Sonderseiten der SPD im Kreis Aachen

 
 

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