Antrag: Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften

Ratsfraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bertram,

die Fraktionen der SPD und des Bündnis 90 / Die Grünen beantragen, Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des § 78 SGB VIII einzurichten.

Viele Träger sind im Bereich der Jugendhilfe tätig. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Die einzelnen Träger besitzen hohe Kompetenz in den Bereichen, in denen sie tätig sind. Es wird immer wichtiger, die einzelnen Tätigkeitsbereiche der Träger aufeinander abzustimmen und die Erfahrungen auszutauschen. Der Bericht der Arbeiterwohlfahrt in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung über die Arbeit des Familienzentrums hat gezeigt, wie wichtig eine Vernetzung der Angebote ist.

Der § 78 SGB VIII bietet die Möglichkeit, hierzu Arbeitsgemeinschaften mit den einzelnen Trägern sowie weiteren Experten (z.B. Kinderärzten, Vertreter des Gesundheitsamts, mobile Sozialarbeiter) zu gründen. Die Arbeitsgemeinschaften sollen folgende Aufgaben erhalten:
  • Informationsaustausch über die jeweilige Arbeit,
  • Definition der Aufgaben der einzelnen Träger (wer ist wofür zuständig),
  • Definition von Schnittstellen zwischen den einzelnen Trägern (wie kann ein Fall an einen anderen Träger sinnvoll weitergegeben werden),
  • Schonender Umgang mit personellen und finanziellen Ressourcen z.B. durch Vermeidung von Mehrfachberatungen in Einzelfällen durch mehrere Träger und
  • Erarbeiten gemeinsamer Konzepte.
Wie schlagen vor, folgende Arbeitsgemeinschaften einzurichten:
  • Kindertagesstätten
  • Kooperation Grundschulen und Kindertagesstätten
  • Pädiatrie
  • Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 8a SGB VIII
  • Familienzentren
Das Jugendamt hat die Aufgabe,
  • die Arbeitsgemeinschaften zu bilden, zu leiten und die Sitzungen zu dokumentieren,
  • auf die oben genannten Ziele hinzuwirken und Verbindlichkeiten zu schaffen und
  • die Träger in pädagogischer und rechtlicher Hinsicht zu beraten und zu unterstützen.
Sollten bereits Arbeitsgemeinschaften bestehen, bitten wir das Jugendamt, dem Jugendhilfeausschuss eine Aufstellung über deren Inhalte, Teilnehmer und Ergebnisse zur Verfügung zu stellen. Wir wären dankbar, wenn der Jugendhilfeausschuss ist auch über bereits bestehende Verträge nach § 78 SGB VIII informiert wird. Wir möchten anregen, nach Möglichkeit mit anderen Kommunen des Kreises Aachen sowie dem Kreis zu kooperieren und einheitliche Standards zu entwickeln, zumal einige freie Träge überregional tätig sind. Auf der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses 2008 berichtet das Jugendamt über die Umsetzung dieses Antrages. Mit freundlichen Grüßen Leo Gehlen, Vorsitzender SPD-Fraktion Franz-Dieter Pieta, Vorsitzender Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
 
 

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